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Mit diesem Trick kommst du um die nervige GEZ-Gebühr herum.
Das Beste: Es ist legal und kinderleicht!
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Diese Idee sorgt derzeit für einen Sturm der Begeisterung unter den Deutschen. Und für Schnappatmung und Angstschweiß bei den Behörden: Ein Wirtschaftsjournalist hatte die Nase voll davon, dass die GEZ Monat für Monat wortlos die Gebühr von seinem Konto holte. Also machte er sich Gedanken, wie er diesem Teufelskreis entkommen kann und hatte eine sensationelle Idee: Den Menschen in Deutschland steht nach wie vor Barzahlung im Geldverkehr zur Verfügung und der Euro in Münzen und Scheine ist das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel (Paragraph 14, Bundesbankgesetz). Doch diese Möglichkeit wird im Rahmen der GEZ-Abwicklung überhaupt nicht eingeräumt! Hier hat man nur die Wahl zwischen Überweisung und Einzugsermächtigung, also rein bargeldlose Bezahlung. Und genau das ist der springende Punkt! |
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Denn der Beitragsservice von ARD und ZDF (wie die ehemalige Gebühreneinzugszentrale GEZ heute heißt) wird einen Teufel tun und alle Deutschen bar abkassieren wollen. Das gibt deren Struktur einfach nicht her! Aber Norbert Häring bestand auf sein gesetzlich verbrieftes Recht, widerrief die Einzugsermächtigung und schrieb der GEZ, dass er die Gebühr gern bar entrichten wollen würde. Und oh Wunder: Seitdem hat er von den Herrschaften nichts mehr gehört! |
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Nun
wartet der Mann sehr gespannt auf die Reaktion der GEZ. Und er fordert all
diejenigen auf, die von der willkürlichen Behandlung dieser Behörde ebenso
genervt sind, es ihm nachzutun: 1. Die Einzugsermächtigung widerrufen
(oder die fällige Überweisung bis auf weiteres aussetzen). Eine Mahnung kommt
dann relativ rasch. 2. Ein formloses Schreiben an den
Beitragsservice richten, mit der Bitte, die Gebühr bar entrichten zu dürfen.
Hier ein Musterbrief: ARD ZDF Deutschlandradio,
Beitragsservice, 50656 Köln Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr
316 643 023 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Schreiben vom ... die Zahlung
des zum ... fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne,
eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar
bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro
lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das
bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem
unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf
Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen,
bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür. Mit freundlichen Grüßen“
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